Die Formulierung „Feld- Wald- und Wiesenrecht“ mag im ersten Moment zum Schmunzeln anregen, aber was dahinter steckt nehmen Jan-Theo Baumann und seine drei Kollegen sehr ernst. „Wir decken ein breites Spektrum in der Rechtsberatung ab und haben uns daneben auf Fragen rund um das Agrarrecht spezialisiert“, sagt Baumann. Sein Kollege Jan-Henning Schultes ist auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen und fühlt sich wie seine Rechtsanwaltskollegen mit dem Menschen im ländlichen Raum verbunden. „Unsere Mandantschaft aus der Landwirtschaft braucht keine philosophischen Ausführungen von uns zu ihrem Fall, sondern eine klare, pragmatische Auskunft“, sagt Schultes.
Die vier Rechtsanwälte aus Kleve sind jetzt Mitglied im Netzwerk Agrobusiness Niederrhein. „Wir wollen damit den Austausch mit der Branche neben unserer Rechtsberatung intensivieren. Wir sind gespannt auf die Veranstaltungen und wollen auch selber einen fachlichen Beitrag im Netzwerk leisten“, sagt Steffen Mies, der als Lehrbeauftragter für Agrarrecht an der Hochschule Rhein-Waal seine Fachkompetenz bereits weitergibt. Dr. Anke Schirocki, Geschäftsführerin von Agrobusiness Niederrhein, freut sich auf die Zusammenarbeit. „Rechtsanwälte spezialisieren sich auf das Agrarrecht – daran sieht man wie eng die Region mit dem Agrobusiness verbunden ist“, sagt sie. „Das diese Spezialisierung etwas außergewöhnlich ist, merken wir an den Anfragen, die aus ganz Deutschland kommen“, sagt Henry Figge. Anfragen kommen natürlich auch aus den Niederlanden, wenn es darum geht, dass Niederländische Firmen in Deutschland aktiv werden. „Auch da sind wir gut aufgestellt. Am Empfang werden unsere niederländischen Kunden in ihrer Sprache begrüßt und niederländische Sprachkenntnisse sind auch bei uns vorhanden“, fügt Figge hinzu.
„Was sind so ganz typische Themen, mit denen Ihre Kunden aus dem Agrobusiness-Bereich zu Ihnen kommen?“, möchte Dr. Schirocki wissen. „Ganz häufig gibt es Schwierigkeiten zwischen Geschäftspartnern, die ihre Zusammenarbeit nicht ausreichend vertraglich regeln“, sagt Baumann. „Es ist wichtig, am Anfang die Zusammenarbeit vertraglich festzulegen, damit man am Ende auch wieder gut auseinandergehen kann“, fügt er hinzu.
Neben dem „Klassiker“, der Unternehmensnachfolge, bilden sich neue Formen der Zusammenarbeit häufig, wenn ein neuer Betriebszweig wie eine Biogasanlage oder eine Verkaufsstelle direkt am Hof entstehen. Es ist verständlich, dass es im Stadium der ersten Zusammenarbeit schwierig ist, den Fall zu regeln, wenn es mal nicht mehr miteinander so gut klappt. Im Laufe der Zusammenarbeit kann es dann aber vorkommen, dass Lieferfristen nicht eingehalten werden, die Qualität nicht stimmt oder Zahlungen nicht rechtzeitig erfolgen. „Ohne vertragliche Regelung und nur nach dem rheinischen Sprichwort zu handeln: „Et hätt noch emmer joot jejangen“ kann am Ende sehr viel Nerven und natürlich auch Geld kosten“, fügt Baumann hinzu.